Das Verbissgutachten oder waldbauliche Gutachten stellt für einen Jagdbezirk fest, ob und inwieweit die vorhandene Schalenwilddichte (ohne Schwarzwild) die Erreichung der waldbaulichen Zielsetzung der Waldbesitzenden gefährdet.
Der Fokus auf die Verbisssituation ist unabdingbar, da nach dem Jagdgesetz eine Schadensersatzpflicht der Jagdgenossenschaft für beschädigte Grundflächen durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen besteht. Jedoch sind Schäden im Wald oft nicht greifbar bzw. nicht sichtbar, da Verjüngung / junge Pflanzen erst gar nicht in die Aufnahme fallen, wenn sie kleiner als 20 cm sind oder gar nicht erst vorhanden sind, da sie im Keimlingsstadium durch Verbiss geschädigt werden und absterben.
Eine wichtige Verbesserung des Gutachtens ist nun, dass auch Naturverjüngung Berücksichtigung findet und auch starker Seitentriebverbiss mit einfließt. Dieser hindert die Bäume zwar nicht am geraden Wachstum, jedoch verlangsamt der durch fehlende Blattmasse dennoch das Wachstum insgesamt. Bei einer festgestellten erheblichen Gefährdung der walbaulichen Ziele unter der Beteiligung von Rotwild soll die Obere Jagdbehörde, in das weitere Vorgehen involviert werden, dies gibt der Bedeutung einer unverbissenen Verjüngung nochmals zusätzliches Gewicht. Ebenso soll in erheblich gefährdeten Jagdbezirken die Pflicht zur Einrichtung von Weisergattern eingeführt werden, welche einen guten visuellen Eindruck vermitteln, was potenziell an Vegetation ohne Wildeinfluss möglich wäre.
Diese Maßnahmen ermöglichen dem Grundeigentümer einen stärkeren Einfluss auf die Gestaltung der jagdlichen Umsetzung seiner waldbaulichen Vorstellungen. Ebenso schaffen sie Transparenz in der Öffentlichkeit bei der Evaluation des Weges hin zu klimastabilen, strukturreichen und gemischten Wäldern.
Bie beiden unteren Bilder:
Formschnitt durch Rotwild und der Vergleich mit und ohne Zaun.
(Fotos: Johannes Goll)