Sehr geehrte Frau Ministerin Schneider,
anbei erhalten Sie unsere Stellungnahme zur Änderung der landesjagdrechtlichen Vorschriften zur nochmaligen Änderung des Landesjagdgesetzes.
Wir sehen uns immer noch als Unterstützer der Landesregierung, um den Aufbau klimaresilienter Mischwälder durch eine angepasste Jagd zu erreichen.
Ohne diese wird es nicht gehen, davon sind wir überzeugt.
Dies zeigen alle unsere bundesweiten Beispielreviere, ausnahmslos.
Wir liegen in Rheinland-Pfalz auf dem Großteil der Fläche (ca. 90 %) weit weg von angepassten Schalenwildbeständen. Das Erreichen Ihrer politischen Ziele ist somit aktuell ausgeschlossen.
Die deutsche Eiche, wie wir sie heute noch bei uns als majestätisch und weltweit bekannten und berühmten Baum in unseren Wäldern vorfinden, muss sich auch wieder auf natürliche Weise verjüngen können, und zwar ohne Schutzmaßnahmen. Dies ist aktuell leider nicht der Fall.
Eine Rettung der Situation durch den Aufbau von Zäunen aus Stahl und Wildverbissschutzhüllen aus Plastik bekämpft Symptome auf kleinster Fläche und versucht, illegale Zustände zu verharmlosen und zu kaschieren.
Wir erkannten in den Jahren 2021-2024 den Willen der Politik, dies zu ändern und haben uns mit unserem Verband und unserem Netzwerk aus Fachleuten dafür stark gemacht, Sie im Gesetzgebungsverfahren zu unterstützen und Ihre Ziele zu erreichen.
In aufwändigen Abstimmungsprozessen mit anderen Interessensverbänden haben wir demokratische Mehrheiten gesucht, um die aus unserer Sicht wesentlichen Punkte bei der Änderung der jagdgesetzlichen Vorschriften zu bündeln und mit Mehrheiten zu versehen und sind nach unserem Demokratieverständnis davon ausgegangen, dass diese dann politisch Berücksichtigung finden werden.
Leider wurden im Laufe des Verfahrens durch intensiven Austausch Ihres Hauses mit anderen Verbänden (Landesjagdverband, Verband der Berufsjäger, Verband der Jagdaufseher), teilweise auf erschreckende Art und Weise und, die ursprünglich sehr ambitionierten Ziele in einem Maße wegverhandelt, dass wir aktuell den Eindruck besitzen, dass sich das gesamte Verfahren fast erübrigt hat, um den ursprünglichen Anforderungen gerecht zu werden (Regelungen zum Wolf ausgeschlossen). Dem politischen Frieden und parteipolitischen Wahlkampf in Ihrem Hause wurden sachgerechte und fachliche Erneuerungen im Sinne einer modernen Weiterentwicklung des Gesetzes geopfert (siehe Rückzug der fertig geplanten Verfahrensweise der Verbände-Workshops kurz vor der Wahl und damit Streichung einer angemessenen und teuer bezahlten, professionellen Unterstützung eines externen Moderators).
Vom Gefühl her sind wir uns einig, dass wir kein neues Gesetz gebraucht hätten und der vorliegende Entwurf uns auch unseren Zielen zukünftig nicht näherbringen wird.
Wir sehen in den nächsten Jahren noch die Möglichkeit, das Behördenhandeln auf jagdlicher Ebene stärker einzufordern und umzusetzen, jedoch unter den Schwierigkeiten, die aktuell wieder ins Gesetz eingebaut wurden, siehe späteren Bezug.
Wir stehen dennoch an Ihrer Seite. Unsere bekanntermaßen direkte und offene Kritik sollte immer konstruktiv sein.
Scheuen Sie sich nicht, unsere Expertise auch anzufragen. Es würde uns freuen, wenn dies auch von Ihrem Hause aus stärker genutzt werden würde.
Aktuell erscheint es eher als eine Pflicht-Beteiligung, ohne eine sachbezogene Einarbeitung der Mehrheitswünsche oder -ideen.
In diesem Sinne wünschen wir uns gemeinsam aus Naturverjüngung aufwachsende Mischwälder, von deren Funktionen auch unsere Kinder und Enkelkinder im Sinne des Wald-Generationenvertrags noch profitieren werden.
Mit waldfreundlichen Grüßen
Tamara Teufel, für den Vorstand der ANW Landesgruppe Rheinland-Pfalz e.V.
Die Ergebnisse zur Evaluierung der landesjagdrechtlichen Regelungen haben allen Beteiligten die Augen geöffnet, dass der gesellschaftlich existenziell notwendige Aufbau und die Entwicklung klimastabiler Mischwälder in Vergangenheit bei weitaus der Mehrzahl der Jagdreviere an überhöhten Schalenwildbeständen gescheitert ist und zukünftig weiter scheitern wird, sollten gesetzliche Regelungen nicht überdacht und weiterentwickelt werden.
Dieses Regelungsbedürfnis wurde seitens der Stakeholderbeteiligung durchweg bestätigt.
Eine Ausnahme davon stellt das jagdpolitische Sprachrohr eines Teils der organisierten Jägerschaft dar (LJV), welche mit dem vorliegenden Entwurf einen Angriff auf ihre Privilegien sieht, die Ihnen alleinig vorbehalten waren. Wir wundern uns aktuell, gemeinsam mit vielen anderen Verbänden aus Natur- und Umweltschutz sowie den Interessensvertretungen aus alternativen Jagdverbänden und den Vertretern des Grundeigentums, dass gerade dieser Teilbereich der Jägerschaft den ursprünglichen Entwurf des Gesetzes zum Großteil auf die bisherigen Regelungen mit Ihnen zurückverhandelt hat. Dies steht in groteskem Maße dem Ziel des Gesetzes entgegen, die Jäger als betroffene, gesellschaftliche Gruppierung innerhalb Ihres Verantwortungsbereiches ordnungsrechtlich zu regeln.
Es hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt herausgestellt, dass die Jagdausübenden nicht per se Partner zur positiven Veränderung der aktuellen Lage der Wildschadenssituation im Wald sind.
Es können jedoch nur diejenigen Jäger Partner sein und im demokratischen Beteiligungsprozess Berücksichtigung und Gehör finden, die gewillt sind und zeigen möchten, dass sie gesellschaftliche Vereinbarungen umsetzen.
Wir hoffen nicht, dass zukünftig die Verkehrsteilnehmer ein derart großes Mitspracherecht in ordnungsrechtlichen Fragen des Straßenverkehrs bekommen.
Sehr zeitnah nach Veröffentlichung des Regierungsentwurfes und noch vor dem offiziellen Beginn der Kampagne des LJV gab dieser zu Bedenken, dass die Gesellschaft und die Politik die Jägerschaft mit neu eingeforderten Leistungen nicht überfordern dürfe.
Ihr Haus hatte diesen „Hilferuf“ der Jägerschaft ernst genommen und versucht, mehr fachliches Know-how in bestimmten Fällen an den entsprechenden Stellen einzuführen.
Beispielhaft dafür sei die Obere Jagdbehörde als Aufsichtsbehörde für die Bewirtschaftungsgemeinschaften genannt oder auch die neu entwickelte Wahl eines Kreisjagdberaters.
Oder auch die rein am Gesetz orientierte Aufstellung von fachlichen Abschussplänen (und nicht an trophäenorientierten Merkmalen).
Oder an der Forderung nach Vegetationsgutachten als Weiterentwicklung der Forstbehördlichen Stellungnahme.
Oder an der Forderung nach einem Leistungsschießnachweis.
Dies alles sind beispielhafte Punkte, die die Jägerschaft zu einem professionelleren Handwerk geführt hätten und auch von Ihnen so gedacht waren.
Diese sind jedoch gesamtumfänglich durch den Landesjagdverband und seine Mitstreiter wegverhandelt worden. Leider konnten wir die Passagen im aktuellen Entwurf nicht finden, die als Verhandlungsmasse dann entgegen diesen Vorstellungen als Gegengewicht eingebracht wurden.
In Rücksprache mit verschiedenen Anbietern moderner Schulungsinhalte im Themenfeld Jagd wurde deutlich, dass die Jäger keine Tradition und auch keine Motivation besitzen, sich freiwillig fortzubilden. Ein Ansatz hierfür wurde in jeglichen Bereichen gestrichen:
Sie selbst schreiben, dass Sie „eine Jagd wollen, die Gesetze achtet“. Leider wurde die Verlagerung von Kompetenzen auf die Obere Jagdbehörde wieder zurückgenommen, sodass wiederum die fachlich nicht ausreichend ausgestatteten Unteren Jagdbehörden analog den Evaluierungsergebnissen Ihres Hauses zukünftig keine jagdrechtlichen Erfordernisse behördenrechtlich umsetzen können und werden. Wird gegen jagdrechtliche Vorschriften verstoßen, insbesondere bei der Nicht-Einhaltung der Mindestanforderungen an Verjüngungssituationen im Wald, wird dem Jagdausübungsberechtigten auch zukünftig kaum ein verwaltungsrechtliches Verfahren drohen. Vielleicht drohen, jedoch aus Unsicherheit und politisch gefühlter Abhängigkeit nicht angewandt werden.
Sie schreiben, dass durch die Beibehaltung der entscheidenden Beteiligten an der Basis (Untere Jagdbehörde mit Bewirtschaftungsgemeinschaften), „die lokalen Fachkenntnisse berücksichtigt werden und eine Abstimmung vor Ort erleichtert wird“. Hier stellt sich die Frage nach einem Nachweis von Fachkenntnissen im Bereich der Unteren Jagdbehörden, der Kreisjagdmeister bzw. der Vorstände der Bewirtschaftungsgemeinschaften. Die Evaluierung hatte hier massive Fehlentwicklungen und Zielverfehlungen festgestellt.
Schon die Novellierung zum aktuellen LJG hat in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass eine Überforderung aller Beteiligten („Laien“) zu Hilflosigkeit und emotionalen Entscheidungen führte.
Dies erleben wir täglich im Behördenhandeln und in der jagdpolitischen Auseinandersetzung v.a. zu Abschussplänen beim Rotwild.
Sollte die forstbehördliche Stellungnahme „gefährdet“ ausweisen, sollten schon behördliche Begleitmaßnahmen die Folge sein. „Gefährdet“ bedeutet eine nicht mögliche Zielerreichung und muss mit Maßnahmen begegnet werden, die wieder zu „nicht gefährdet“ führen. Wir stellen oft in den Revieren fest, dass ein „nur gefährdet“ zu einer Entspannung innerhalb der Jägerschaft führt. Dies ist ein falsches Zeichen.
Die gemeinschaftliche Abschusserfüllung beim Rotwild durch alle Mitglieder einer RHG ist ein hilfreiches Werkzeug, Hirsche dürfen hier nicht ausgeschlossen werden. Ein Gesetz sollte konsequent und v.a. im Sinne der Gesellschaft gedacht werden.
Bitte Absatz 3 entsprechend zurücknehmen. Das Bekenntnis zur Trophäenjagd bzw. einschränkende Abschussmöglichkeiten zu bisherigen Regelungen darf es vor den heutigen Herausforderungen nicht mehr geben.
Sinnvoll zu ergänzender Absatz: Ist ein Abschussplan nicht vor Beginn der Jagdzeit erstellt, gilt der letzte Abschussplan als vorläufiger Abschussplan. So kann es nicht vorkommen, dass während der Jagdzeit nicht gejagt werden darf (zurzeit ein ständig behördlich illegal geduldeter Zustand).
Hirsche der Klasse III.1. und III.2. sollten außerhalb der Bewirtschaftungsgemeinschaften immer erlegt werden müssen. Sonst drohen enorme Wildschäden durch „Junggesellenverbände“, die sich v.a. im ausgehenden Winter oder auch im Sommer außerhalb der Rotwildkerngebiete in Jagdbezirken einstellen. Zum genetischen Austausch reichen einzelne ziehende Hirsche vollkommen aus (überdies droht in RLP nach wissenschaftlichen Erkenntnissen keine genetische Verarmung beim Rotwild (siehe Untersuchungen von Prof. Hochkirch in RLP 2009).
Absatz 7 Satz 6 ist nachträglich eingefügt worden. Er widerspricht dem logischen Behördenverfahren, dass ein Mindestabschussplan von der Behörde erstellt wird, wenn es keine Einigung zwischen Bewirtschaftungsgemeinschaft und Jagdrechtsinhaber bzw. Jagdausübungberechtigtem gibt. Warum soll dann genau diejenige Körperschaft öffentlichen Rechts eingebunden werden (mit i.d.R. fehlendem Fachverstand und fehlender fachlichen Qualifizierung), wegen der es keine Einigung gab? Es sollte mindestens auch ein Fachberater des Jagdrechtsinhabers hinzugezogen werden, um ein demokratisches Gleichgewicht in der Abwägung der Ansichten zu gewährleisten. Mit der aktuellen Regelung wäre der Jagdrechtsinhaber stark benachteiligt.
Absatz 9 analog.
Grundsätzliche aus unserer Sicht wichtige Überlegungen zur Abschussplangestaltung:
Diese sollte in ein Vegetationsgutachten überführt werden. Sie stellt eine Forderung vieler Natur- und Umweltverbände und der Waldbesitzervertretungen dar und wird auch auf Bundesebene intensiv diskutiert. Die aktuelle Weiterentwicklung der FBS sollte unbedingt in diese Richtung gehen, um den zukünftigen Erfordernissen der Waldentwicklung gerecht zu werden (ökosystemarer Ansatz zum Schutz des Menschen).
Ergänzung: 3,3f Erlaubte Nachtzieltechnik soll für alles Schalenwild möglich sein (grundsätzlich nur auf Antrag für bestimmte Gebiete? Oder z.B. bei Erreichung einer Gefährdungsstufe in der forstbehördlichen Stellungnahme?). Sonst bekommt man die auf ganzer Fläche vorhandene Illegalität der Benutzung dieser Technik nicht in den Griff.
Ebenso sollten Wildkaninchen und invasive Arten vom Nachtjagdverbot sowie vom Verbot der Nutzung der Nachtzieltechnik ausgeschlossen werden. Grund hierfür ist im hohen Vorhandensein der Technik in der jagenden Jägerschaft und die nicht zu kontrollierende Einhaltung der Nicht-Benutzung zu sehen. Damit wäre es wie in vielen anderen Bereichen auch angebracht, die Verantwortung im Umgang der Technik in die Hände der „gut ausgebildeten und verantwortungsbewussten“ Jägerinnen und Jäger zu legen (siehe Jagdzeiten auf Fuchs, invasive Arten, etc.). Tierschutzargumente sprechen ausschließlich für die Nutzung der Technik, da sie aus Erfahrung bei der Bejagung des Schwarzwildes heraus einen sicheren Schuss und eine effizientere Jagdausübung ermöglicht und so dem Wild mehr Ruhe übers Jahr hinweg gegeben werden kann.
Sie schreiben zur Streichung des Schießübungsnachweises, dass „die Jägerinnen und Jäger ohnehin regelmäßig Übungsschießen durchführen“.
Dies ist eine widerlegbare Behauptung, die es in den Entwurf geschafft hat, ohne belegt zu sein. Jede Schießstandleitung bzw. -aufsicht würde Ihnen bestätigen, dass es wenige und immer dieselben 5-10% der Jägerinnen und Jäger sind, die regelmäßig Schießübungen durchführen. Unsere Nachbarbundesländer, die den Schießleistungsnachweis gesetzlich eingeführt haben, berichten von „erschreckenden Schießleistungen“ von Jägern, die nicht üben kommen, jedoch einmal jährlich den Schießnachweis ablegen müssen.
Den von der Mehrheit der Verbände geforderten Schießübungsnachweis (besser wäre ein Schießleistungsnachweis) sollte vor allem aus Tierschutzgründen und gesellschaftlicher Akzeptanz der Jagd beibehalten werden.
Das Verlagern auf die Ebene von freiwilligen Vorgaben in Jagdpachtverträgen wird genauso viel Wirkung erzielen wie in der Vergangenheit: Etwas das nicht funktioniert, wird auch durch Wiederholung nicht funktionieren.
Wäre nicht eine Förderung/Belohnung der Jagdbezirksverantwortlichen über die Jagdabgabe bei Erreichung/Haltung des Gefährdungsgrades „nicht gefährdet“ bei der forstbehördlichen Stellungnahme möglich? Eine Ausschüttung von Euro/ha/a?
Eine Partizipation bzw. Aufwandsentschädigung zu Gunsten der Jäger wäre als Gegenleistung zu erhöhter Verantwortungsübernahme politisch mehr als angebracht und hilfreich!?
Können wir nicht Fortbildungsmaßnahmen derart fördern, dass Jäger oder Jagdgenossen gar nicht nein sagen können?
Wir müssen als Gesellschaft das Gute belohnen, dann möchten andere das Gute auch erreichen. Unsere Förderkulisse belohnt aktuell eher diejenigen, bei denen es schiefgelaufen ist und die gerettet werden sollen. Das passt nicht.
Wir müssen komplett weg von Verbissschutzmaßnahmen, die illegal hohe Wildbestände rechtfertigen sollen. Diese belasten enorm unsere Klimaschutzziele und sind schon vor dem heutigen Jagdgesetz nicht zu rechtfertigen.
Zäune nehmen den geeignetsten Lebensraum den Wildtieren weg (Äsung und Deckung), belasten die Verbisssituation benachbart umso mehr und nimmt den Jägern Jagdfläche, die mit gepachtet sind. Dies ist gesellschaftlich nicht mehr zu vertreten.
Alle hier nicht benannten Punkte und Themen in Bezug auf den Regierungsentwurf der Landesregierung zum LJG stehen nicht im Widerspruch zu den Vorstellungen der ANW RLP und werden ausdrücklich begrüßt. Oder sie gehören nicht zu den Inhalten unserer Verbandsarbeit.
Auch wenn die Enttäuschung bzw. ein sehr großes Unbehagen unsererseits aus den vorbeschriebenen Zeilen ablesbar sind, sind wir überzeugt davon, gemeinsam mit Ihnen die nötige Waldentwicklung positiv voranzutreiben. Sehen Sie bitte unsere Kritik als notwendiges demokratisches (Streit-)Mittel, durch einen Diskurs den richtigen Weg für unsere Gesellschaft zu finden.
Berglicht, den 29.09.2026
für den ANW-Landesvorstand Rheinland-Pfalz
gez. Tamara Teufel
Vorsitzende der ANW Landesgruppe Rheinland-Pfalz e.V.