#eigentumverpflichtet

Eigentum verpflichtet – Dies gilt auch im Wald

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Der Wald ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Ökosystems und erfüllt zahlreiche wichtige Funktionen für Mensch und Tier. Gemäß Artikel 14, Absatz 2 des Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“, sind Waldeigentümer verpflichtet, ihren Besitz so zu bewirtschaften, dass er dem Gemeinwohl dient. Dies ist besonders im Hinblick auf die vielfältigen Funktionen des Waldes von großer Bedeutung.

Lebensgrundlage für Tier und Mensch

Wälder bieten eine essenzielle Lebensgrundlage für zahlreiche Tierarten und sind auch für den Menschen von unschätzbarem Wert. Die Funktionen des Waldes sind im Gesetz als Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion definiert:

  • Nutzfunktion: Wälder liefern wichtige Rohstoffe wie Holz und erfüllen landwirtschaftliche Zwecke.
  • Schutzfunktion: Wälder schützen vor Erosion, regulieren das Klima, speichern Wasser und bieten Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren.
  • Erholungsfunktion: Wälder dienen als Erholungsraum für Menschen, bieten Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und tragen zur physischen und psychischen Gesundheit bei.
     

 

Verpflichtungen der Waldbesitzer

Waldbesitzer sind verpflichtet, diese Funktionen zu erhalten und zu fördern. Überhöhte Wildbestände, die nicht ausreichend reguliert werden, führen jedoch zu einer Entmischung der Wälder und können im Extremfall zum Verlust bestimmter Baum- und Straucharten führen. Dies hat zur Folge, dass die wichtigen Funktionen des Waldes erheblich eingeschränkt werden oder gar verloren gehen.

Kosten und wirtschaftliche Belastungen

Um die Verjüngung und den Erhalt der Wälder sicherzustellen, müssen Waldbesitzer oft auf unökonomische und unökologische Schutzmaßnahmen wie Zäune und Plastikhüllen zurückgreifen. Diese Schutzmaßnahmen verursachen erhebliche Kosten:

  • Die Ausbringung solcher Schutzmaßnahmen kann zu Verlusten von bis zu 60 Euro pro Jahr und Hektar führen, in Rotwildrevieren sogar bis zu 135 Euro pro Jahr und Hektar.
  • Diese Kosten stehen in starkem Kontrast zu den durchschnittlichen Pachtpreisen für Jagdreviere, die bei etwa 30 Euro pro Hektar liegen.

Diese wirtschaftlichen Belastungen müssen in Rheinland-Pfalz zu etwa 50% von den Gemeinden getragen werden, die einen großen Anteil des Waldbesitzes stellen. Zusätzlich werden staatliche Fördergelder für die Neubegründung und den Schutz von Wäldern beansprucht, die letztlich durch Steuergelder finanziert werden. Somit trägt die gesamte Gesellschaft die Kosten, die durch eine nicht ökosystemorientierte Jagdpraxis einzelner Personen entstehen.

Gesellschaftliche Verantwortung und Verpflichtung der Waldeigentümer

Letztlich sind Waldeigentümer dazu verpflichtet, den Wald in einen gemeinnützigen Zustand zu versetzen und zu erhalten. Aufgrund ihres Eigentums an Jagdrechten müssen sie sicherstellen, dass die Jagd so ausgeübt wird, dass das Ökosystem Wald geschützt und die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion für die Gesellschaft weiterhin gewährleistet wird. Nur durch eine ökosystemorientierte Jagd, die den Wildbestand auf ein zukunftsfähiges Niveau reguliert, kann der Wald seine vielfältigen Funktionen erfüllen und einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.